Häufige Fragen zum Steuerrecht — 25 Antworten
Häufige Fragen zu Fachanwalt Steuerrecht, Einspruch, Steuerstrafverfahren, Kosten und Fristen. Alle Antworten mit Paragraf und Zahl.
Sie haben ein steuerrechtliches Problem und suchen schnelle Antworten? Hier finden Sie die 25 häufigsten Fragen rund um Fachanwälte für Steuerrecht, Einspruchsverfahren, Steuerstrafrecht, Fristen und Kosten — mit konkreten Zahlen und Paragraphen.
Stand: März 2026. Alle Angaben basieren auf geltendem Recht.
Was macht ein Fachanwalt für Steuerrecht?
Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Rechtsanwalt mit Zusatzqualifikation im Steuerrecht (§ 14a Fachanwaltsordnung, kurz FAO). Er vertritt Sie bei Einsprüchen, vor dem Finanzgericht, im Steuerstrafverfahren und bei Selbstanzeigen. Im Gegensatz zum Steuerberater darf er Sie auch in Strafverfahren verteidigen.
In Deutschland gibt es 4.641 Fachanwälte für Steuerrecht (Stand 01.01.2025, Bundesrechtsanwaltskammer/BRAK). Die Voraussetzungen sind streng: mindestens 120 Stunden Fachlehrgang, 50 bearbeitete Fälle und jährlich 15 Stunden Pflichtfortbildung. → Steuerberater oder Fachanwalt — Wer hilft wann?
Was kostet ein Fachanwalt für Steuerrecht?
Die Erstberatung ist für Verbraucher auf 190,00 € netto (226,10 € brutto) gedeckelt (§ 34 Abs. 1 S. 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG). Viele Fachanwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Im Einspruchsverfahren bei 5.000 € Streitwert: ca. 481 € netto. Bei 25.000 €: ca. 1.225 € netto. Vor dem Finanzgericht bei 25.000 € Streitwert: ca. 2.616 € netto. Steuerstrafverteidigung: 1.500–100.000 €+, abhängig von der Komplexität. Stundensätze: 250–500 € netto (Durchschnitt), in Großstädten 350–500 €.
Wann brauche ich einen Fachanwalt statt einen Steuerberater?
Einen Fachanwalt brauchen Sie bei Konflikten mit dem Finanzamt: Einspruchsverfahren mit hohem Streitwert, Klagen vor dem Finanzgericht und im Steuerstrafrecht (Hinterziehungsvorwurf, Selbstanzeige, Strafverfahren).
Der Steuerberater darf Sie in Strafverfahren nicht verteidigen. Bei laufender Buchführung, Steuererklärungen und steuerlicher Gestaltungsberatung reicht der Steuerberater aus. → Steuerberater oder Fachanwalt
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt für Steuerrecht?
Achten Sie auf die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht" — sie ist gesetzlich geschützt und setzt 120 Stunden Fachlehrgang, 50 bearbeitete Fälle und jährliche Fortbildung voraus (§ 14a FAO).
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Was ist der Unterschied zwischen Steuerberater und Fachanwalt?
Der Steuerberater erstellt Steuererklärungen, übernimmt Buchführung und berät bei Gestaltungsfragen (§§ 3, 4 Steuerberatungsgesetz, kurz StBerG). Der Fachanwalt kann zusätzlich im Steuerstrafverfahren verteidigen und zivilrechtliche Streitigkeiten führen.
Beide dürfen vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof (BFH) auftreten (§ 62 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung, kurz FGO). Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, Fachanwälte nach dem RVG. → Steuerberater oder Fachanwalt
Kann ein Fachanwalt meine Steuererklärung machen?
Ja — Fachanwälte für Steuerrecht sind befugt, Steuererklärungen zu erstellen. In der Praxis liegt ihr Schwerpunkt aber auf Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsverfahren und Steuerstrafrecht.
Für die laufende Steuererklärung ist der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in der Regel günstiger. → Steuererklärung — Wann Sie abgeben müssen
Was tun bei einer Betriebsprüfung?
Prüfen Sie die Prüfungsanordnung auf formale Fehler und bereiten Sie alle angeforderten Unterlagen vor. Die Finanzbehörde kann im Rahmen der Betriebsprüfung Einsicht in alle steuerlich relevanten Unterlagen und Daten verlangen (§ 200 Abs. 1 Abgabenordnung, kurz AO).
Prüfungszeiträume: 4 Jahre (normal), 6 Jahre (leichtfertige Verkürzung), 10 Jahre (Hinterziehung). Bei eskalierenden Prüfungen — insbesondere wenn Steuerstrafverfahren drohen — sollten Sie frühzeitig einen Fachanwalt einschalten. → Betriebsprüfung — Was passiert, wenn das Finanzamt prüft?
Wie lege ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid ein?
Schriftlich an das zuständige Finanzamt — per Brief, Fax oder über ELSTER. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingehen (§ 355 Abs. 1 AO). Eine Begründung ist zunächst nicht zwingend, aber empfehlenswert.
Beantragen Sie gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO), wenn Sie die Steuer nicht sofort zahlen wollen. → Einspruch gegen den Steuerbescheid — Schritt für Schritt
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO). Der Bescheid gilt drei Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig — Änderungen sind dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. → Einspruch
Was passiert bei einer Selbstanzeige?
Bei einer vollständigen Selbstanzeige gewährt das Finanzamt Straffreiheit (§ 371 AO). Sie müssen alle unverjährten Steuerjahre vollständig nacherklären und die hinterzogenen Steuern plus Nachzahlungszinsen (1,8 % p.a.) zahlen.
Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 € pro Jahr: nur Absehen von Verfolgung gegen Zuschlag von 10–20 % (§ 398a AO). Die Selbstanzeige muss vor der Entdeckung durch das Finanzamt erfolgen. Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG, seit 01.01.2026 in Kraft) und der Common Reporting Standard (CRS) erhöhen das Entdeckungsrisiko massiv. → Selbstanzeige — Voraussetzungen und Ablauf
Wann verjähren Steuerschulden?
Festsetzungsverjährung: 4 Jahre (normal), 5 Jahre (leichtfertige Verkürzung), 10 Jahre (Hinterziehung) — § 169 Abs. 2 AO. Zahlungsverjährung: 5 Jahre (§ 228 AO).
Betriebsprüfungen (§ 171 Abs. 4 AO) und Einspruchsverfahren (§ 171 Abs. 3a AO) hemmen den Ablauf der Festsetzungsverjährung. Vollstreckungsmaßnahmen unterbrechen die Zahlungsverjährung (§ 231 AO) — die Frist beginnt dann komplett von vorn. → Verjährung im Steuerrecht
Kann das Finanzamt mein Konto pfänden?
Ja — ohne Gerichtsbeschluss (§ 309 AO). Voraussetzung: fällige Steuerschuld, Steuerbescheid und Mahnung mit Fristsetzung (§ 259 AO).
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen Grundfreibetrag von 1.559,99 € pro Monat vor Pfändung (seit 01.07.2025, § 850c ZPO). Gegenmaßnahmen: Stundungsantrag (§ 222 AO), Einspruch + Aussetzung der Vollziehung (AdV, § 361 AO) oder einstweiliger Rechtsschutz beim Finanzgericht. → Kontopfändung durch das Finanzamt
Was kostet eine Erstberatung?
Für Verbraucher: maximal 190,00 € netto (226,10 € brutto) beim Fachanwalt (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Viele Fachanwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob und in welcher Höhe Kosten anfallen. Die Erstberatung dient dazu, Ihren Fall einzuschätzen und die nächsten Schritte zu besprechen — ohne Verpflichtung zur weiteren Beauftragung.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Tarifen sind Einspruchsverfahren und Klagen vor dem Finanzgericht gedeckt — wenn der Baustein „Steuer-Rechtsschutz" enthalten ist. Nicht gedeckt: Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige-Kosten, Steuerberatungskosten.
Selbstbeteiligung: oft 150–300 €. Wartezeit: häufig 3 Monate nach Versicherungsbeginn. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen vor der Beauftragung.
Was ist ein Steuerstrafverfahren?
Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) besteht. Es kann durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts oder die Staatsanwaltschaft geführt werden.
Strafen reichen von Geldstrafen bis Freiheitsstrafen — bei besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren (§ 370 Abs. 3 AO). Nur ein Rechtsanwalt darf Sie verteidigen — der Steuerberater hat keine Verteidigungsbefugnisse. Kosten: 1.500–5.000 € (Strafbefehl), 5.000–100.000 €+ (Hauptverhandlung). → Steuerstrafverfahren — Ablauf und Rechte
Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Finanzgericht?
Im Durchschnitt 12 bis 24 Monate — je nach Bundesland und Komplexität. Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Zustellung der Einspruchsentscheidung.
Kosten bei 25.000 € Streitwert: ca. 2.616 € netto Anwaltskosten (Verfahrens- und Terminsgebühr VV 3200/3202 RVG). Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten, wenn der Steuer-Rechtsschutz-Baustein enthalten ist. → Klage vor dem Finanzgericht
Was sind Säumniszuschläge?
Säumniszuschläge sind Zuschläge für verspätete Steuerzahlungen: 1 % pro Monat auf den rückständigen Betrag (§ 240 AO) — 12 % pro Jahr. Sie entstehen automatisch, wenn die Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag gezahlt wird.
Der BFH hat den Zinssatz für Aussetzungszinsen (6 % p.a.) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als verfassungswidrig vorgelegt (Az. 1 BvL 8/24). Ob Säumniszuschläge mit 12 % verfassungsgemäß sind, ist noch nicht entschieden. → Säumniszuschläge
Kann ich Steuerschulden stunden lassen?
Ja — bei einer Stundung gewährt das Finanzamt Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung (§ 222 AO). Voraussetzung: erhebliche Härte und keine Gefährdung des Steueranspruchs.
Stundungszinsen: 0,5 % pro Monat = 6 % pro Jahr (§ 234 AO). Das ist günstiger als Säumniszuschläge (12 % p.a.). Stellen Sie den Antrag vor dem Fälligkeitstag, um Säumniszuschläge zu vermeiden. → Stundung von Steuerschulden
Was bedeutet Doppelbesteuerung bei Renten?
Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Sie im Alter Steuern auf Rentenanteile zahlen, für die Sie in der Erwerbsphase bereits versteuerte Beiträge geleistet haben. Das BVerfG hat das verboten.
Der BFH hat in den Urteilen X R 33/19 und X R 20/19 Berechnungsparameter festgelegt. Für Neurentner 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 %. Das BMF-Schreiben (Bundesministerium der Finanzen) vom 19.08.2024 konkretisiert die Berechnungsmethode. Weitere Klagen sind anhängig (u. a. X R 24/25). → Doppelbesteuerung von Renten
Wie werden Kryptowährungen besteuert?
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, BFH IX R 3/22). Freigrenze: 1.000 € pro Jahr (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG).
Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr: steuerfrei. Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG, seit 01.01.2026 in Kraft) führt automatisches Krypto-Reporting ein — anonyme Gewinne werden damit Geschichte. → Kryptowährungen und Steuern
Was passiert steuerlich bei einer Scheidung?
Im Jahr der Trennung können Sie letztmalig die Zusammenveranlagung nutzen. Ab dem Folgejahr: Einzelveranlagung und Steuerklasse I.
Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können bis 13.805 € als Sonderausgaben abgesetzt werden (Realsplitting, § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Alternativ: Absetzung als außergewöhnliche Belastung bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (§ 33a Abs. 1 EStG). → Scheidung und Steuern
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Sie kann über die Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden (§ 34 EStG). Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug anwenden (§ 39b Abs. 3 S. 9 EStG, Wachstumschancengesetz).
Das bedeutet: Die ermäßigte Besteuerung muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden. Ohne Erklärung zahlen Sie zu viel Steuer. → Abfindung versteuern
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Methode zur ermäßigten Besteuerung außerordentlicher Einkünfte — etwa Abfindungen. Es wird so gerechnet, als wäre nur ein Fünftel der Abfindung zugeflossen. Die Steuer darauf wird mit fünf multipliziert.
Das senkt die Steuerprogression. Seit 2025: nur noch über die Steuererklärung beantragbar, nicht mehr automatisch über den Arbeitgeber. → Abfindung versteuern
Wann droht ein Steuerstrafverfahren?
Ein Steuerstrafverfahren droht bei Verdacht auf vorsätzliche Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO). Typische Auslöser: fehlende oder falsche Erklärungen, nicht erklärte Einkünfte, Auffälligkeiten bei Betriebsprüfungen.
Der Common Reporting Standard (CRS, automatischer Kontenaustausch) und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) erhöhen das Entdeckungsrisiko massiv. Eine Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn sie vor der Entdeckung erfolgt. → Steuerstrafverfahren
Was kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Der Einspruch selbst ist kostenlos — das Finanzamt erhebt keine Gebühren. Wenn Sie einen Fachanwalt beauftragen, richtet sich sein Honorar nach dem Streitwert (RVG, Geschäftsgebühr VV 2300): bei 5.000 € ca. 481 € netto, bei 25.000 € ca. 1.225 € netto, bei 100.000 € ca. 2.302 € netto.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten im Baustein „Steuer-Rechtsschutz". Selbstbeteiligung: oft 150–300 €. → Einspruch gegen den Steuerbescheid
Alle Grundlagen: Einkommensteuerrecht — Der vollständige Überblick
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