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Steuerberater oder Fachanwalt? Wann Sie einen Anwalt brauchen

Sie haben ein steuerliches Problem — und fragen sich: Wer ist der richtige Ansprechpartner? Der Steuerberater, der Ihre Steuererklärung erstellt? Oder ein Fachanwalt für Steuerrecht?

Die Antwort hängt davon ab, um welches Problem es geht. In vielen Fällen ist der Steuerberater die richtige Wahl. Aber es gibt Situationen, in denen nur ein Fachanwalt helfen kann — etwa bei einem Vorwurf der Steuerhinterziehung oder bei einer Klage vor dem Finanzgericht. Die Berufsbilder überschneiden sich teilweise, unterscheiden sich aber in entscheidenden Punkten.

Stand: März 2026. Alle Angaben basieren auf geltendem Recht.


Was der Steuerberater darf — und was nicht

Der Steuerberater ist der klassische Ansprechpartner für steuerliche Fragen. Seine Befugnisse sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG, §§ 3, 4) geregelt. Der Steuerberater darf Steuererklärungen erstellen, Buchführung und Lohnabrechnung übernehmen, steuerliche Gestaltungsberatung durchführen (z. B. Steueroptimierung bei Immobilienübertragungen, Unternehmensverkäufen, Erbschaften), Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen (§ 3 StBerG) und Sie vor dem Finanzgericht und sogar vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vertreten (§ 62 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung — FGO).

Was der Steuerberater nicht darf: Er darf Sie nicht in einem Strafverfahren verteidigen. Im Steuerstrafrecht hat er nur eingeschränkte Befugnisse — er kann bei der Vorbereitung einer Selbstanzeige mitwirken, aber die Strafverteidigung im engeren Sinne ist Rechtsanwälten vorbehalten. Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit steuerlichem Bezug — etwa bei Schadensersatzforderungen gegen einen früheren Berater — kann der Steuerberater nicht vertreten.

Der Steuerberater rechnet nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und sind in der Regel niedriger als RVG-Gebühren bei vergleichbarem Aufwand.


Was der Fachanwalt für Steuerrecht kann

Der Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Rechtsanwalt mit einer Zusatzqualifikation im Steuerrecht nach der Fachanwaltsordnung (FAO). Die Anforderungen sind hoch: mindestens 120 Zeitstunden Fachanwaltslehrgang, mindestens 50 bearbeitete Fälle im Steuerrecht (davon 10 im Steuerstrafrecht oder Steuerverfahrensrecht), drei schriftliche Klausuren zu je fünf Stunden und jährlich 15 Stunden Pflichtfortbildung.

In Deutschland gibt es 4.641 Fachanwälte für Steuerrecht (Stand: 01.01.2025, BRAK-Statistik). Das ist die drittbeliebteste Fachanwaltschaft — nach Arbeitsrecht (11.314) und Familienrecht (8.528).

Der Fachanwalt darf alles, was der Steuerberater darf — und zusätzlich: volle Strafverteidigung im Steuerstrafverfahren (Vernehmungen, Durchsuchungen, Hauptverhandlung), Vertretung in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit steuerlichem Bezug und Prozessführung vor allen Gerichten.

Der Fachanwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Erstberatung ist für Verbraucher auf 190,00 € netto gedeckelt (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Stundensätze liegen im Durchschnitt bei 250–400 € netto, in Großstädten (München, Frankfurt, Hamburg) bei 350–500 €, bei Steuerstrafrecht-Spezialisten bei 400–600 €. → Klage vor dem Finanzgericht — Wann lohnt sich der Gang vor Gericht?


Wann der Steuerberater reicht

Für die Mehrheit aller steuerlichen Fragen ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Er reicht aus bei laufender Buchführung und Jahresabschlüssen, Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Gewerbesteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung, steuerlicher Gestaltungsberatung (z. B. Steuerklassenwahl, Photovoltaik, Abfindungsoptimierung), Beratung zu Freibeträgen, Pauschbeträgen und Absetzbarkeit und bei einfachen Einsprüchen, wenn der Steuerbescheid einen Rechenfehler enthält oder ein Posten übersehen wurde.

Wenn Ihr Steuerberater Ihren Fall kennt — Ihre Einkünfte, Ihre Familienverhältnisse, Ihre Abzugsmöglichkeiten —, ist er oft schneller und günstiger als ein Fachanwalt, der sich erst einarbeiten muss. → Steuererklärung — Wann Sie abgeben müssen


Wann Sie einen Fachanwalt brauchen

Es gibt Situationen, in denen ein Steuerberater an seine Grenzen stößt. In diesen Fällen ist ein Fachanwalt für Steuerrecht die bessere — oder sogar die einzig mögliche — Wahl.

Steuerstrafrecht

Wenn gegen Sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, brauchen Sie einen Fachanwalt. Der Steuerberater darf Sie in einem Strafverfahren nicht verteidigen. Er kann bei der Vorbereitung einer Selbstanzeige helfen, aber sobald ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist, übernimmt der Fachanwalt. Das Schweigerecht, die Akteneinsicht, die Verhandlung vor Gericht — all das fällt in den Bereich der Strafverteidigung.

Wie hoch die Steuerhinterziehung ausfällt, bestimmt maßgeblich die Strafe: Ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 € ist regelmäßig eine Freiheitsstrafe zu verhängen, ab 1.000.000 € in der Regel ohne Bewährung (BGH, Urteil vom 02.12.2008 – 1 StR 416/08). → Steuerstrafverfahren — Ablauf, Rechte und Verteidigungsstrategien

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige (§ 371 AO) ist formal ein steuerliches Instrument — aber die Folgen sind strafrechtlich. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit und kann die Situation verschlechtern. Seit der Reform 2011 gilt das Vollständigkeitsgebot: Die Selbstanzeige muss alle unverjährten Zeiträume umfassen — eine Teilselbstanzeige ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.05.2010 – 1 StR 577/09). Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 € pro Jahr kommt ein Zuschlag von 10–20 % hinzu (§ 398a AO). Ein Fachanwalt kennt beide Seiten — das Steuerrecht und das Strafrecht — und kann die Selbstanzeige so gestalten, dass sie wirksam ist. → Selbstanzeige — Voraussetzungen und Ablauf

Klage vor dem Finanzgericht

Sowohl Steuerberater als auch Fachanwälte dürfen vor dem Finanzgericht auftreten (§ 62 Abs. 2 FGO). In der Praxis hat der Fachanwalt einen Vorteil: Er ist mit der Prozessführung vertraut — Schriftsätze, mündliche Verhandlung, Beweisanträge. Wenn der Streitwert hoch ist und es um eine komplexe Rechtsfrage geht, ist der Fachanwalt die sicherere Wahl. Bei einem Streitwert von 25.000 € liegen die Anwaltskosten für das Finanzgerichtsverfahren bei rund 2.616 € netto (Verfahrensgebühr nach VV 3200 RVG und Terminsgebühr nach VV 3202 RVG). → Klage vor dem Finanzgericht

Betriebsprüfung mit Streitpotenzial

Eine routine Betriebsprüfung kann der Steuerberater begleiten. Wenn die Prüfung aber eskaliert — wenn das Finanzamt erhebliche Mehrsteuern festsetzt, Hinzuschätzungen vornimmt oder Anhaltspunkte für ein Steuerstrafverfahren sieht —, ist die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts ratsam. Im Rahmen der Außenprüfung kann das Finanzamt auf die digitale Buchführung zugreifen — unmittelbar, mittelbar oder per Datenträgerüberlassung (§ 147 Abs. 6 AO, sogenannter Z1-, Z2- und Z3-Datenzugriff). Die Prüfungszeiträume betragen 4 Jahre (normal), 6 Jahre (leichtfertige Steuerverkürzung) und 10 Jahre (Steuerhinterziehung). → Betriebsprüfung — Was passiert, wenn das Finanzamt prüft?

Vollstreckung und Kontopfändung

Wenn das Finanzamt vollstreckt — etwa durch Kontopfändung oder Gehaltsabtretung —, ist schnelles Handeln nötig. Ein Fachanwalt kann einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) oder einstweiligen Rechtsschutz beim Finanzgericht beantragen und die Vollstreckung stoppen. Der Steuerberater hat diese Möglichkeit ebenfalls, ist aber in der Prozessführung weniger erfahren. → Kontopfändung durch das Finanzamt


Kosten im Vergleich

Die Kostenstruktur unterscheidet sich grundlegend:

Steuerberater: Abrechnung nach StBVV. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit. Für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung liegt die Gebühr je nach Komplexität bei einigen hundert Euro. Für Einspruchsverfahren und Beratungsleistungen werden Zeitgebühren oder wertabhängige Gebühren berechnet.

Fachanwalt: Abrechnung nach RVG. Die Erstberatung ist auf 190,00 € netto gedeckelt (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Im Einspruchsverfahren fällt bei einem Streitwert von 5.000 € eine Geschäftsgebühr von rund 481 € netto an. Bei 25.000 € sind es rund 1.225 € netto. Vor dem Finanzgericht: bei 25.000 € Streitwert rund 2.616 € netto. Steuerstrafverteidigung: 1.500–5.000 € (Strafbefehl) bis 20.000–100.000 € (komplexe Fälle).

Rechtsschutzversicherung: Einspruchsverfahren und Klagen vor dem Finanzgericht werden von vielen Rechtsschutzversicherungen gedeckt — wenn ein Steuer-Rechtsschutz-Baustein enthalten ist. Steuerstrafverfahren sind grundsätzlich ausgeschlossen. Selbstbeteiligung liegt oft bei 150–300 €.

Prüfen Sie: Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab. Der Baustein „Steuer-Rechtsschutz" muss teilweise separat hinzugebucht werden. Nicht alle Tarife umfassen Steuerstreitigkeiten — lesen Sie die Versicherungsbedingungen vor der Beauftragung.


Beide gleichzeitig — Wann die Kombination sinnvoll ist

In komplexen Fällen arbeiten Steuerberater und Fachanwalt zusammen. Das typische Szenario: Eine Betriebsprüfung führt zu erheblichen Nachforderungen. Der Steuerberater kennt die Zahlen, die Buchführung und die steuerlichen Sachverhalte. Der Fachanwalt übernimmt die rechtliche Strategie — Einspruch, AdV-Antrag, gegebenenfalls Klage oder Strafverteidigung. Die Kosten werden getrennt abgerechnet, aber die Zusammenarbeit ist oft effizienter als wenn einer von beiden alles allein macht.

Alle Grundlagen: Einkommensteuerrecht — Der vollständige Überblick


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Häufige Fragen: Steuerberater oder Fachanwalt

Wann brauche ich einen Fachanwalt statt eines Steuerberaters? Bei Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige, komplexen Einsprüchen, Klagen vor dem Finanzgericht und Vollstreckungsmaßnahmen. Der Steuerberater darf Sie in Strafverfahren nicht verteidigen. → Steuerstrafverfahren

Darf ein Steuerberater mich vor dem Finanzgericht vertreten? Ja — § 62 Abs. 2 FGO erlaubt das. Auch vor dem BFH. In der Praxis hat der Fachanwalt mehr Erfahrung mit Prozessführung und mündlicher Verhandlung. → Klage Finanzgericht

Wie viel kostet die Erstberatung beim Fachanwalt? Maximal 190,00 € netto für Verbraucher (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Viele Fachanwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung.

Wie viele Fachanwälte für Steuerrecht gibt es? 4.641 in Deutschland (Stand 01.01.2025, BRAK). Steuerrecht ist die drittbeliebteste Fachanwaltschaft.

Kann ich beide gleichzeitig beauftragen? Ja. In komplexen Fällen ist die Kombination sinnvoll: Steuerberater für die Zahlen, Fachanwalt für die Rechtsstrategie und Strafverteidigung. → Betriebsprüfung

Häufige Fragen

FAQ zum Thema

Wann brauche ich einen Fachanwalt statt eines Steuerberaters?
Einen Fachanwalt für Steuerrecht brauchen Sie, wenn es zum Konflikt mit dem Finanzamt kommt: bei Einspruchsverfahren, Klagen vor dem Finanzgericht und insbesondere im Steuerstrafrecht (Hinterziehungsvorwurf, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren). Ein Steuerberater darf Sie in Strafverfahren nicht verteidigen.
Darf ein Steuerberater mich vor dem Finanzgericht vertreten?
Ja. Sowohl Steuerberater als auch Fachanwälte für Steuerrecht sind vor dem Finanzgericht und sogar vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vertretungsberechtigt (§ 62 Abs. 2 FGO). Der Unterschied liegt in der Erfahrung: Fachanwälte führen häufiger Prozesse und sind mit der mündlichen Verhandlung vertrauter.
Wie viel kostet die Erstberatung beim Fachanwalt?
Die Erstberatung ist für Verbraucher auf maximal 190,00 € netto (226,10 € brutto) gedeckelt (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Viele Fachanwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Steuerberater rechnen nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) ab.
Gibt es in Deutschland viele Fachanwälte für Steuerrecht?
Zum 1. Januar 2025 waren 4.641 Fachanwälte für Steuerrecht in Deutschland zugelassen (BRAK-Statistik). Steuerrecht ist die drittbeliebteste Fachanwaltschaft nach Arbeitsrecht (11.314) und Familienrecht (8.528). Von insgesamt 166.504 Rechtsanwälten tragen 46.148 einen Fachanwaltstitel.
Kann ich Steuerberater und Fachanwalt gleichzeitig beauftragen?
Ja. In komplexen Fällen — etwa bei einer Betriebsprüfung mit anschließendem Steuerstrafverfahren — ist die Kombination sinnvoll. Der Steuerberater bearbeitet die steuerlichen Fragen (Buchführung, Erklärungen), der Fachanwalt übernimmt die rechtliche Verteidigung. Die Kosten werden getrennt abgerechnet.

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