Nachzahlung vom Finanzamt: Was tun, wenn der Steuerbescheid teuer wird?
Der Steuerbescheid ist da — und statt einer Erstattung steht eine Nachzahlung darin. Mehrere hundert, manchmal mehrere tausend Euro. Das ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Sie haben Möglichkeiten: den Bescheid prüfen, Einspruch einlegen, eine Stundung beantragen oder — wenn der Bescheid korrekt ist — die Zahlung planen.
Dieser Ratgeber erklärt, warum Nachzahlungen entstehen, welche Fristen laufen und welche Optionen Sie haben.
Stand: März 2026. Alle Angaben basieren auf geltendem Recht.
Warum entsteht eine Nachzahlung?
Eine Steuernachzahlung bedeutet, dass während des Jahres zu wenig Lohnsteuer oder Einkommensteuer-Vorauszahlungen geleistet wurden. Die häufigsten Ursachen:
Nebeneinkünfte: Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG), selbstständiger Tätigkeit oder Kryptowährungsverkäufen innerhalb der Haltefrist von einem Jahr (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). → Kryptowährungen und Steuern
Steuerklassenkombination III/V: Bei dieser Kombination wird unterjährig weniger Lohnsteuer einbehalten, als am Jahresende tatsächlich geschuldet ist. Die Differenz wird als Nachzahlung fällig. → Steuerklassen erklärt
Lohnersatzleistungen: Kurzarbeitergeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld I sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte — was zu einer Nachzahlung führen kann.
Fünftelregelung nicht beantragt: Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung bei Abfindungen nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an (§ 39b Abs. 3 S. 9 EStG). Die ermäßigte Besteuerung muss über die Steuererklärung beantragt werden (§ 34 EStG). Wurde das versäumt, fällt die Steuerlast zu hoch aus. → Abfindung versteuern
Fehlende oder zu niedrige Vorauszahlungen: Selbstständige und Vermieter leisten vierteljährliche Vorauszahlungen. Steigen die Einkünfte stärker als erwartet, reichen die Vorauszahlungen nicht — die Differenz wird zur Nachzahlung.
Zahlungsfrist und Nachzahlungszinsen
Wann muss gezahlt werden?
Die Zahlungsfrist steht im Steuerbescheid. In der Regel haben Sie einen Monat nach Bekanntgabe Zeit. Bekanntgabe bedeutet: Datum des Bescheids plus drei Tage Postlaufzeit.
Wer die Frist versäumt, muss Säumniszuschläge zahlen — 1 % des rückständigen Betrags (abgerundet auf volle 50 €) pro angefangenem Monat. Bei einer Nachzahlung von 3.000 € sind das 30 € pro Monat. Das addiert sich schnell.
Nachzahlungszinsen — 1,8 % pro Jahr
Unabhängig von den Säumniszuschlägen können auf die Nachzahlung selbst Nachzahlungszinsen anfallen. Der Zinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2019 genau 0,15 % pro Monat — also 1,8 % pro Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Dieser Satz gilt, nachdem das Bundesverfassungsgericht den alten Zinssatz von 6 % pro Jahr ab 2014 für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfG 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, Urteil vom 08.07.2021).
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres (§ 233a Abs. 2 AO). Für das Steuerjahr 2025 beginnt die Verzinsung also am 1. April 2027. Wird der Bescheid vorher erlassen und gezahlt, fallen keine Zinsen an.
Prüfen Sie in Ihrem Steuerbescheid: Stimmt der angesetzte Zinssatz? Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 dürfen nur 1,8 % pro Jahr berechnet werden. Wenn Ihr Bescheid einen höheren Satz ansetzt, ist das fehlerhaft.
Bescheid prüfen — Ist die Nachzahlung berechtigt?
Bevor Sie zahlen, sollten Sie den Steuerbescheid prüfen. Nicht jede Nachzahlung ist korrekt. Häufige Fehlerquellen:
Das Finanzamt hat Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt. Einkünfte wurden doppelt erfasst (z. B. wenn elektronische Daten und Ihre eigenen Angaben voneinander abweichen). Freibeträge fehlen oder wurden falsch berechnet. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 € bei Einzelveranlagung und 24.696 € bei Zusammenveranlagung (§ 32a Abs. 1 EStG).
Die Erläuterungen am Ende des Bescheids zeigen, wo das Finanzamt von Ihren Angaben abgewichen ist. Dort finden Sie den Ansatzpunkt für einen möglichen Einspruch.
→ Ausführliche Anleitung: Steuerbescheid prüfen — So erkennen Sie Fehler
Wenn der Bescheid fehlerhaft ist, legen Sie innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein (§ 355 Abs. 1 AO). Der Einspruch allein befreit nicht von der Zahlungspflicht — beantragen Sie deshalb gleichzeitig eine Aussetzung der Vollziehung (AdV). Voraussetzung: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids. → Einspruch gegen den Steuerbescheid
Stundung — Wenn Sie nicht sofort zahlen können
Wenn der Bescheid korrekt ist, Sie den Betrag aber nicht auf einmal aufbringen können, bleibt die Stundung (§ 222 AO). Stundung bedeutet: Das Finanzamt verschiebt die Zahlungsfrist oder gewährt Ratenzahlung.
Voraussetzungen
Die Zahlung muss für Sie eine erhebliche Härte darstellen. Das ist der Fall, wenn die sofortige Zahlung Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden würde oder Sie vorübergehend zahlungsunfähig sind. Ein bloßer Liquiditätsengpass reicht in der Regel aus — Sie müssen nicht am Existenzminimum leben.
Sie müssen stundungswürdig sein — das heißt, es dürfen keine Zweifel daran bestehen, dass Sie den Betrag grundsätzlich zahlen können und wollen. Wer in der Vergangenheit wiederholt Zahlungen verweigert hat, wird es schwerer haben.
So stellen Sie den Antrag
Der Stundungsantrag muss schriftlich beim Finanzamt eingehen — am besten vor Ablauf der Zahlungsfrist. Erklären Sie, warum die sofortige Zahlung eine Härte darstellt. Schlagen Sie einen konkreten Zahlungsplan vor (z. B. drei Raten über drei Monate). Fügen Sie Nachweise bei: Kontoauszüge, laufende Verpflichtungen, Einkommensnachweise.
Auf gestundete Beträge fallen Stundungszinsen an — 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr, § 234 i.V.m. § 238 Abs. 1 AO). Das ist deutlich mehr als der Nachzahlungszinssatz von 1,8 %, aber immer noch günstiger als Säumniszuschläge von 12 % pro Jahr. Die Stundung lohnt sich also in jedem Fall gegenüber dem Nichtzahlen.
→ Ausführlich: Stundung beantragen — Voraussetzungen und Ablauf
Wenn gar nichts mehr geht — Erlass und Vollstreckungsschutz
In extremen Härtefällen kommt ein Steuererlass in Betracht (§ 227 AO). Ein Erlass bedeutet: Das Finanzamt verzichtet ganz oder teilweise auf die Steuerforderung. Das ist die absolute Ausnahme — und setzt voraus, dass die Einziehung der Steuer nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Sachliche Unbilligkeit (das Ergebnis widerspricht dem Gesetzeszweck) oder persönliche Unbilligkeit (existenzbedrohende Situation) sind die beiden anerkannten Gründe.
Wenn das Finanzamt bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet hat — etwa eine Kontopfändung — können Sie Vollstreckungsschutz beantragen (§ 258 AO). Das Finanzamt kann die Vollstreckung einstellen, wenn sie die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährden würde. → Kontopfändung — Was Sie sofort tun müssen
Handlungshinweis: Reagieren Sie auf Zahlungsaufforderungen des Finanzamts immer zeitnah. Wer nicht zahlt und nicht kommuniziert, riskiert eine schnelle Eskalation — von der Mahnung über den Vollstreckungsauftrag bis zur Kontopfändung. Ein Stundungsantrag oder Einspruch zeigt dem Finanzamt, dass Sie aktiv handeln.
Nachzahlung vermeiden — Vorsorge für die Zukunft
Wer einmal eine hohe Nachzahlung erhalten hat, will das in Zukunft vermeiden. Die wichtigsten Stellschrauben:
Steuerklasse prüfen: Die Kombination III/V führt fast immer zu einer Nachzahlung. Die Kombination IV/IV mit Faktor bildet die tatsächliche Jahressteuer genauer ab. → Steuerklassen erklärt
Vorauszahlungen anpassen: Selbstständige und Vermieter können beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, wenn sich die Einkommenssituation ändert (§ 37 EStG). Auch eine freiwillige Erhöhung ist möglich.
Freibeträge eintragen lassen: Wer hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hat, kann einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das reduziert die monatliche Lohnsteuer — und damit das Nachzahlungsrisiko.
Alle Grundlagen: Einkommensteuerrecht — Der vollständige Überblick
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Häufige Fragen zur Steuernachzahlung
Wie schnell muss ich eine Steuernachzahlung bezahlen? Die Zahlungsfrist steht im Steuerbescheid — in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des rückständigen Betrags pro angefangenem Monat bezahlen.
Kann ich eine Steuernachzahlung in Raten zahlen? Ja, über eine Stundung (§ 222 AO). Beantragen Sie diese beim Finanzamt — am besten vor Ablauf der Zahlungsfrist. Stundungszinsen von 6 % pro Jahr fallen an. → Stundung beantragen
Fallen auf Steuernachzahlungen Zinsen an? Ja. Nachzahlungszinsen betragen seit 2019 genau 1,8 % pro Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Der alte Satz von 6 % wurde vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt (1 BvR 2237/14).
Was passiert, wenn ich die Nachzahlung nicht bezahlen kann? Beantragen Sie sofort eine Stundung. Ohne Stundung drohen Säumniszuschläge, Mahnung und Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Kontopfändung. In extremen Härtefällen kommt ein Steuererlass in Betracht. → Kontopfändung
Kann ich gegen die Nachzahlung Einspruch einlegen? Ja — wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat (§ 355 Abs. 1 AO). Beantragen Sie gleichzeitig eine Aussetzung der Vollziehung, um die Zahlungspflicht vorübergehend auszusetzen. → Einspruch einlegen
Häufige Fragen
FAQ zum Thema
Wie schnell muss ich eine Steuernachzahlung bezahlen?▾
Kann ich eine Steuernachzahlung in Raten zahlen?▾
Fallen auf Steuernachzahlungen Zinsen an?▾
Was passiert, wenn ich die Nachzahlung nicht bezahlen kann?▾
Kann ich gegen die Nachzahlung Einspruch einlegen?▾
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