Zum Inhalt springen
Kostenlos & unverbindlich — Ihr erster Schritt zum Fachanwalt

Lohnsteuerhilfeverein vs. Steuerberater vs. Fachanwalt: Der Vergleich

Sie brauchen Hilfe bei Ihrer Steuer — aber wer ist der richtige Ansprechpartner? In Deutschland gibt es drei Berufsgruppen, die steuerlich beraten dürfen: den Lohnsteuerhilfeverein (LStH), den Steuerberater und den Fachanwalt für Steuerrecht. Alle drei können Steuererklärungen erstellen. Aber ihre Befugnisse, Kosten und Einsatzgebiete unterscheiden sich erheblich.

Dieser Ratgeber vergleicht die drei Optionen — damit Sie wissen, wer für Ihr konkretes Problem die richtige Wahl ist.

Stand: März 2026. Alle Angaben basieren auf geltendem Recht.


Lohnsteuerhilfeverein — Günstig, aber eingeschränkt

Der Lohnsteuerhilfeverein ist die günstigste Option für die Erstellung der Steuererklärung. Er richtet sich an Arbeitnehmer, Rentner und Beamte — also an Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Seine Befugnisse sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt (§ 4 Nr. 11 StBerG).

Was der LStH darf

Der Lohnsteuerhilfeverein darf für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung erstellen, den Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen, bei Steuerklassenwahl und Freibetragsanträgen beraten und Anträge auf Fristverlängerung stellen.

Was der LStH nicht darf

Der LStH darf keine Gewerbetreibenden, Selbstständigen oder Freiberufler beraten. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darf er nur bearbeiten, wenn die Einnahmen bestimmte Grenzen nicht überschreiten (§ 4 Nr. 11 Buchst. c StBerG). Er darf seine Mitglieder nicht vor dem Finanzgericht vertreten. Im Steuerstrafrecht hat er keinerlei Befugnisse.

Was der LStH kostet

Der LStH erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Höhe der Einkünfte richtet. In der Regel liegt er zwischen 50 und 400 € pro Jahr. Darin sind alle Leistungen enthalten — Steuererklärung, Bescheidprüfung und Einspruch. Es gibt keine Einzelabrechnungen pro Tätigkeit. Für Arbeitnehmer mit überschaubaren Verhältnissen ist das die kostengünstigste Variante.

Der LStH gewährt durch die Beauftragung automatisch die verlängerte Abgabefrist: Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das eine Frist bis zum 01.03.2027 statt 31.07.2026 (§ 149 Abs. 3 Abgabenordnung, kurz AO). Die gesetzliche Frist endet am 28.02.2027 — da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). → Steuererklärung — Wann Sie abgeben müssen


Steuerberater — Der Allrounder

Der Steuerberater ist der breiteste Ansprechpartner für steuerliche Fragen. Er darf jeden beraten — Arbeitnehmer, Selbstständige, Gewerbetreibende, Kapitalgesellschaften. Seine Befugnisse sind in §§ 3, 4 StBerG geregelt.

Was der Steuerberater darf

Der Steuerberater darf Steuererklärungen für alle Einkunftsarten erstellen, laufende Buchführung und Jahresabschlüsse übernehmen, Lohnabrechnungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen, steuerliche Gestaltungsberatung durchführen (z. B. Steueroptimierung bei Abfindungen, Immobilienübertragungen, Erbschaften), Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen, Sie vor dem Finanzgericht und vor dem Bundesfinanzhof vertreten (§ 62 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung, kurz FGO) und bei einer Betriebsprüfung begleiten.

Was der Steuerberater nicht darf

Er darf Sie nicht in einem Strafverfahren verteidigen. Im Steuerstrafrecht hat er nur eingeschränkte Befugnisse — er kann bei der Vorbereitung einer Selbstanzeige mitwirken, aber die Verteidigung vor Gericht ist Rechtsanwälten vorbehalten. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten mit steuerlichem Bezug fallen nicht in seine Befugnis.

Was der Steuerberater kostet

Der Steuerberater rechnet nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit. Für eine Einkommensteuererklärung mittlerer Komplexität liegen die Kosten bei einigen hundert Euro bis über tausend Euro — je nach Einkunftsarten und Aufwand. Bei Einspruchsverfahren und Beratungsleistungen kommen Zeitgebühren oder wertabhängige Gebühren hinzu.


Fachanwalt für Steuerrecht — Der Spezialist für Konflikte

Der Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Rechtsanwalt mit Zusatzqualifikation im Steuerrecht (§ 14a Fachanwaltsordnung, kurz FAO). In Deutschland gibt es 4.641 Fachanwälte für Steuerrecht (Stand: 01.01.2025, Bundesrechtsanwaltskammer/BRAK). Die Voraussetzungen sind streng: mindestens 120 Zeitstunden Fachlehrgang, 50 bearbeitete Fälle (davon 10 im Steuerstrafrecht), drei Klausuren zu je fünf Stunden und jährlich 15 Stunden Fortbildungspflicht.

Was der Fachanwalt zusätzlich darf

Alles, was der Steuerberater darf — plus volle Strafverteidigung im Steuerstrafverfahren (Vernehmungen, Durchsuchungen, Hauptverhandlung), Vertretung in zivilrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Schadensersatz gegen einen früheren Steuerberater), Prozessführung vor allen Gerichten und einstweiligen Rechtsschutz bei Vollstreckungsmaßnahmen.

Was der Fachanwalt kostet

Der Fachanwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Erstberatung ist für Verbraucher auf 190,00 € netto gedeckelt (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG).

Für Einspruchsverfahren beim Finanzamt (Geschäftsgebühr VV 2300 RVG, 1,3-fach zuzüglich Pauschale): bei einem Streitwert von 5.000 € rund 481 € netto, bei 25.000 € rund 1.225 € netto, bei 100.000 € rund 2.302 € netto.

Vor dem Finanzgericht (Verfahrens- und Terminsgebühr VV 3200/3202 RVG, zusammen 2,8-fach zuzüglich Pauschale): bei einem Streitwert von 5.000 € rund 1.013 € netto, bei 25.000 € rund 2.616 € netto.

Steuerstrafverteidigung: Strafbefehl 1.500–5.000 €, einfache Hauptverhandlung 5.000–15.000 €, komplexe Fälle 20.000–100.000 €+. Stundensätze bei Spezialisten: 400–600 € netto.


Der Vergleich auf einen Blick

Wer darf was?

Steuererklärung erstellen: LStH (nur Arbeitnehmer/Rentner) — Steuerberater (alle) — Fachanwalt (alle, aber selten Schwerpunkt).

Einspruch beim Finanzamt: LStH (ja) — Steuerberater (ja) — Fachanwalt (ja).

Vertretung vor dem Finanzgericht: LStH (nein) — Steuerberater (ja, § 62 Abs. 2 FGO) — Fachanwalt (ja, § 62 Abs. 2 FGO).

Steuerstrafverteidigung: LStH (nein) — Steuerberater (nein, nur eingeschränkt bei Selbstanzeige) — Fachanwalt (ja, volle Verteidigungsrechte).

Buchführung/Jahresabschluss: LStH (nein) — Steuerberater (ja) — Fachanwalt (befugt, selten angeboten).

Gewerbetreibende/Selbstständige: LStH (nein) — Steuerberater (ja) — Fachanwalt (ja).

Wer kostet was?

LStH: 50–400 €/Jahr Mitgliedsbeitrag (alles inklusive).

Steuerberater: Nach StBVV, abhängig vom Gegenstandswert. Einkommensteuererklärung: einige hundert Euro.

Fachanwalt: Erstberatung max. 190 € netto. Einspruch ab 481 €. Finanzgericht ab 1.013 €. Strafverteidigung ab 1.500 €.


Wer ist wann die richtige Wahl?

Sie sind Arbeitnehmer mit einfacher Steuererklärung

Lohnsteuerhilfeverein. Günstig, ausreichende Beratung, verlängerte Abgabefrist. Für Standardfälle die beste Option.

Sie sind Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Vermieter

Steuerberater. Der LStH scheidet aus. Der Steuerberater übernimmt Buchführung, Erklärungen und Gestaltungsberatung. → Betriebsprüfung — Was passiert, wenn das Finanzamt prüft?

Ihr Einspruch wurde abgelehnt und Sie wollen klagen

Steuerberater oder Fachanwalt. Beide sind vor dem Finanzgericht vertretungsberechtigt. Bei hohem Streitwert oder komplexer Rechtsfrage: Fachanwalt bevorzugen. → Klage vor dem Finanzgericht

Gegen Sie wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt

Fachanwalt für Steuerrecht. Nur ein Rechtsanwalt darf Sie in einem Strafverfahren verteidigen. Der Steuerberater kann die steuerlichen Hintergründe aufarbeiten, aber die Verteidigung übernimmt der Anwalt. → Steuerstrafverfahren

Sie planen eine Selbstanzeige

Fachanwalt für Steuerrecht. Die Selbstanzeige (§ 371 AO) muss vollständig und fehlerfrei sein — sonst verfehlt sie ihre strafbefreiende Wirkung. Der Bundesgerichtshof hat das Vollständigkeitsgebot ausdrücklich bestätigt: Alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart müssen berichtigt werden, andernfalls greift die Strafbefreiung nicht (BGH 1 StR 577/09, Urteil vom 20.05.2010). Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 € pro Jahr kommt ein Zuschlag von 10–20 % hinzu (§ 398a AO). Der Fachanwalt kennt die strafrechtlichen Anforderungen und kann die Selbstanzeige so gestalten, dass sie wirksam ist. → Selbstanzeige — Voraussetzungen und Ablauf

Ihr Konto wurde gepfändet

Fachanwalt für Steuerrecht. Einstweiliger Rechtsschutz beim Finanzgericht, Stundungsantrag, Einspruch gegen die Vollstreckungsmaßnahme — hier ist Schnelligkeit und Prozesserfahrung gefragt. → Kontopfändung durch das Finanzamt

Prüfen Sie: Wenn Sie unsicher sind, wer der richtige Ansprechpartner ist, nutzen Sie die Erstberatung beim Fachanwalt (max. 190 € netto). Er kann einschätzen, ob Ihr Fall steuerberatungstechnisch ausreicht oder ob anwaltliche Vertretung nötig ist — und Sie gegebenenfalls an den Steuerberater zurückverweisen.

Ausführlich: Steuerberater oder Fachanwalt — Wann Sie einen Anwalt brauchen

Alle Grundlagen: Einkommensteuerrecht — Der vollständige Überblick


Sie fragen sich, ob Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder Fachanwalt für Ihr Anliegen der richtige Weg ist? Auf einkommensteuerrecht.de finden Sie Fachanwälte für Steuerrecht in Ihrer Stadt — mit Spezialisierung, Kontaktdaten und der Möglichkeit einer direkten Anfrage.

Jetzt Fachanwalt in Ihrer Nähe finden →


Häufige Fragen zum Vergleich

Wer darf meine Steuererklärung erstellen? Alle drei. Der LStH aber nur für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte (§ 4 Nr. 11 StBerG). Steuerberater und Fachanwalt für alle Einkunftsarten. → Steuererklärung

Was kostet der Lohnsteuerhilfeverein? 50–400 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr, abhängig von der Einkommenshöhe. Alle Leistungen inklusive.

Wer darf mich im Steuerstrafverfahren verteidigen? Nur ein Rechtsanwalt. Fachanwalt für Steuerrecht ist die ideale Wahl. LStH und Steuerberater haben hier keine Befugnisse. → Steuerstrafverfahren

Kann der LStH Einspruch einlegen? Ja — aber nicht vor dem Finanzgericht vertreten. Wenn der Einspruch abgelehnt wird und Sie klagen wollen, brauchen Sie einen Steuerberater oder Fachanwalt. → Einspruch

Wer ist für Selbstständige zuständig? Steuerberater (Buchführung, Erklärungen, Gestaltung) oder Fachanwalt (Konflikte, Prüfungen, Strafverfahren). Der LStH darf Selbstständige nicht beraten. → Betriebsprüfung

Häufige Fragen

FAQ zum Thema

Wer darf meine Steuererklärung erstellen?
Alle drei: Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Lohnsteuerhilfeverein darf aber nur Arbeitnehmer, Rentner und Beamte mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beraten — keine Gewerbetreibenden oder Selbstständigen (§ 4 Nr. 11 StBerG).
Was kostet der Lohnsteuerhilfeverein?
Der Lohnsteuerhilfeverein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Höhe der Einkünfte richtet — in der Regel zwischen 50 und 400 € pro Jahr. Darin sind alle Leistungen enthalten: Steuererklärung, Prüfung des Bescheids und Einspruch.
Wer darf mich im Steuerstrafverfahren verteidigen?
Nur ein Rechtsanwalt — idealerweise ein Fachanwalt für Steuerrecht. Steuerberater dürfen in Strafverfahren nicht verteidigen. Lohnsteuerhilfevereine haben keinerlei Befugnisse im Steuerstrafrecht.
Kann der Lohnsteuerhilfeverein auch Einspruch einlegen?
Ja. Der Lohnsteuerhilfeverein kann für seine Mitglieder Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und das Einspruchsverfahren führen. Vor dem Finanzgericht darf er seine Mitglieder allerdings nicht vertreten — dafür ist ein Steuerberater oder Fachanwalt nötig.
Wer ist für Selbstständige und Gewerbetreibende zuständig?
Der Lohnsteuerhilfeverein scheidet aus — er darf nur Arbeitnehmer, Rentner und Beamte beraten. Für Selbstständige und Gewerbetreibende kommen der Steuerberater (für laufende Buchführung, Erklärungen, Gestaltung) und der Fachanwalt für Steuerrecht (bei Konflikten, Prüfungen, Strafverfahren) in Frage.

Brauchen Sie rechtliche Hilfe?

Finden Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Steuerrecht in Ihrer Stadt — kostenlos und unverbindlich.

Fachanwalt finden →